Rechtsanwälte Klaus Bartl & Koll.
Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst die in den Sozialgesetzbüchern geregelten Rechts­an­gelegen­heiten, so u. a. Angelegenheiten der Arbeitssuchenden und der Arbeitsförderung, der Krankenversicherung, Rentenversicherung, gesetz­lichen Unfallversicherung sowie der Pflegeversicherung.

Im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit stehen oft Auseinandersetzungen um die Gewährung von Leistungen nach dem ALG II sowie der Gewährung von Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten.

Die Gebühren im Sozialrecht bestimmen sich nach dem 2. und 3. Teil des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Im sozialrechtlichen Verfahren ist es möglich, für die außergerichtliche Beratung und Vertretung die Gewährung von Beratungshilfe sowie in ge­richtlichen Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu erhalten.