Rechtsanwälte Klaus Bartl & Koll.
Familienrecht

Das Familienrecht ist ein "weites Feld" und umfasst neben der Ehescheidung auch die Gebiete Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang, Vater­schafts­fragen, Eheverträge sowie sonstige familienrechtlichen Verträge usw.

Im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit stehen oft Auseinandersetzungen um die Unterhaltsverpflichtungen. Stets bedarf es genauer Prüfung um festzustellen, in welcher Höhe Unterhalt geschuldet wird und ob vorhandene Titel gegebenenfalls anzupassen wären.

Weiter wird die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Familienrechts von Ehescheidungen, einschließlich des sich hieraus ergebenden Regelungs­bedarfs, geprägt. Während zumindest bei der einvernehmlichen Scheidung die eigentliche Beendigung der Ehe oft problemlos ist, sind beim Streit der Eheleute über die Frage, ob man geschieden sein will, im Besonderen aber hinsichtlich der aus Trennung oder Scheidung resultierenden Folgen für die künftige Gestaltung der rechtlichen Verhältnisse oft eine Vielzahl von Problemen zu lösen. Der Problemkreis kann vom Umgang und Sorgerecht für die Kinder über die Zuweisung der Ehewohnung bzw. Veräußerung oder Übertragung der Familienimmobilie, die Hauratsteilung bis zur Auseinander­setzung über den Versorgungsausgleich (Rentenanspruch) und natürlich den Unterhalt (Kindesunterhalt, Unterhalt wegen Getrenntleben zwischen den Eheleuten, nachehelicher Unterhalt) reichen.

Die Gebühren im Familienrecht bestimmen sich nach dem 2. und 3. Teil des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Im familienrechtlichen Verfahren ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu erhalten.