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![Rechtsanwälte Klaus Bartl & Koll.](bilder/schriftzug.gif) |
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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst Probleme des Inhalts eines Arbeitsvertrags, Entlohnung, Gewährung von Urlaubsansprüchen, Abmahnungen, Beendigung eines Arbeitsverhältnisses etc. Die gerichtliche Durchsetzung dieser Ansprüche erfolgt beim Arbeitsgericht, wobei hier zu beachten ist, dass in der erstinstanzlichen Vertretung vor dem Arbeitsgericht die Anwaltskosten von jeder Partei selbst zu tragen sind, mithin keine Auferlegung der Anwaltskosten auf die gegnerische Partei - auch nicht im Falle des Obsiegens - möglich ist. Im Zweifelsfalle sollte der Rechtsanwalt prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe vorliegen und den entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht stellen. |
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