Rechtsanwälte Klaus Bartl & Koll.
Allgemeines Zivilrecht

Wenn Sie gegen eine andere Person eine Geldforderung haben, kann Sie der Rechtsanwalt bei der Geltendmachung unterstützen, denn oft hilft es schon, wenn der Schuldner eine Zahlungsaufforderung von einem Rechtsanwalt erhält. Der Rechtsanwalt berät Sie über die Erfolgsaussichten der Geltendmachung der Forderung und wird für Sie die außergerichtliche Korrespondenz durchführen sowie das sich eventuell anschließende Klage­verfahren betreiben. Auch wenn Sie die Herausgabe von Gegenständen oder Ähnlichem, die Geltendmachung von Schadenersatz und/oder Schmerzens­geld aus einer begangenen unerlaubten Handlung, Ansprüche aus abge­schlossenen Verträgen etc. fordern, kann Sie der Rechtsanwalt beraten und vertreten.

Soweit gegen Sie solche Ansprüche geltend gemacht werden, kann ein Rechtsanwalt Sie bei der Abwehr selbiger unterstützen.