Rechtsanwälte Klaus Bartl & Koll.
Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht umfasst die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung, also im Wesentlichen das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Der Rechtsanwalt kann insbesondere in den das Verwaltungsrecht zahlreich umfassenden Rechtsgebieten, z. B. des Beamten-, Kommunal-, Polizei-, Gewerbe-, Wege-, Fahrerlaubnis-, Schul- und Wasserrecht, beraten. Auch eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt bereits im Antragsverfahren, aber auch im Anhörungs- oder Widerspruchsverfahren ist stets möglich und in bestimmten Rechtsfällen auch ratsam. Schnell kann der Bürger die Übersicht bei der Vielzahl von die Angelegenheit betreffenden Gesetzen und Ver­ordnungen verlieren und er sieht sich angesichts der anscheinenden "Übermacht" der öffentlichen Verwaltung oftmals überfordert.

Gegen ablehnende bzw. nachteilige Entscheidungen von Ver­wal­tungs­behörden stehen den Bürgern Rechtsmittel zu, z. B. der Widerspruch und ggf. die Klage. Die hierbei durch Gesetz bestimmten Fristen sind stets mit besonderem Augenmerk zu beachten.
Wegen der oftmals langandauernden gerichtlichen Verfahren kann auch im Einzelfall die Beantragung einer die aufschiebende Wirkung eines Verwaltungsaktes wiederherstellenden einstweiligen Anordnung erforderlich sein. Hierzu wird Sie der Rechtsanwalt gern beraten.