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Verkehrs- und Unfallrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht
Verkehrsrecht ist kein einheitliches Rechtsgebiet, sondern umfasst ein weites Spektrum anwaltlicher Tätigkeit. Hierzu gehören etwa Verkehrsunfallregulierung, Verteidigung in Bußgeldsachen und in Verkehrsstrafsachen.
Soweit Sie gegen einen vermeintlichen Unfallverursacher Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchsetzen wollen, wie zum Beispiel Reparaturkosten für den PKW, Entschädigung für Arbeitsausfall, Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen, die eventuell Folgeschäden nach sich ziehen, Erstattung von Gutachterkosten etc., kann der Rechtsanwalt Sie umfänglich beraten und die Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher und seiner Haftpflichtversicherung geltend machen. Ein Rechtsanwalt kann aber auch ungerechtfertigt erhobene Ansprüche zurückweisen.
Sollte Ihnen wegen einer vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid des zuständigen Ordnungsamtes oder anderer Behörden zugehen, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts, soweit Sie diesen Vorwurf zurückweisen oder das auferlegte Verwarngeld, Bußgeld oder gar ein Fahrverbot abwenden wollen, sinnvoll.
Auch aus einem Unfall heraus ist die Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft oder von die von ihr beauftragte Ermittlungsbehörde möglich, zum Beispiel wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) oder Körperverletzung etc. Auch hier ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts sinnvoll und dringend angeraten.
Es empfiehlt sich, eine Verkehrsrechtschutzversicherung abzuschließen, die im Bedarfsfall für entstehende Anwaltsgebühren aufkommen kann, soweit entsprechender Deckungsschutz erteilt wird. Die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung übernimmt der Rechtsanwalt für Sie, wobei es sich empfiehlt, gleich nach dem Unfall oder der Ordnungswidrigkeit, auch wenn man sich nur beraten lassen will, vorab telefonisch bei der Rechtschutzversicherung die Deckungszusage einzuholen.
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