Rechtsanwälte Klaus Bartl & Koll.
Verkehrs- und Unfallrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht

Verkehrsrecht ist kein einheitliches Rechtsgebiet, sondern umfasst ein weites Spektrum anwaltlicher Tätigkeit. Hierzu gehören etwa Verkehrs­unfall­regulierung, Verteidigung in Bußgeldsachen und in Verkehrsstrafsachen.

Soweit Sie gegen einen vermeintlichen Unfallverursacher Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchsetzen wollen, wie zum Beispiel Reparatur­kosten für den PKW, Entschädigung für Arbeitsausfall, Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen, die eventuell Folgeschäden nach sich ziehen, Er­stattung von Gutachterkosten etc., kann der Rechtsanwalt Sie umfänglich beraten und die Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher und seiner Haftpflichtversicherung geltend machen. Ein Rechtsanwalt kann aber auch ungerechtfertigt erhobene Ansprüche zurückweisen.

Sollte Ihnen wegen einer vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit ein An­hörungs­bogen oder Bußgeldbescheid des zuständigen Ordnungsamtes oder anderer Behörden zugehen, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts, soweit Sie diesen Vorwurf zurückweisen oder das auferlegte Verwarngeld, Bußgeld oder gar ein Fahrverbot abwenden wollen, sinnvoll.

Auch aus einem Unfall heraus ist die Einleitung von strafrechtlichen Er­mittlungen durch die Staatsanwaltschaft oder von die von ihr beauftragte Er­mittlungsbehörde möglich, zum Beispiel wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) oder Körperverletzung etc. Auch hier ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts sinnvoll und dringend angeraten.

Es empfiehlt sich, eine Verkehrsrechtschutzversicherung abzuschließen, die im Bedarfsfall für entstehende Anwaltsgebühren aufkommen kann, soweit ent­sprechender Deckungsschutz erteilt wird. Die Anfrage bei der Rechts­schutzversicherung übernimmt der Rechtsanwalt für Sie, wobei es sich empfiehlt, gleich nach dem Unfall oder der Ordnungswidrigkeit, auch wenn man sich nur beraten lassen will, vorab telefonisch bei der Recht­schutz­versicherung die Deckungszusage einzuholen.