Rechtsanwälte Klaus Bartl & Koll.
Vereinsrecht

Eingetragene Vereine (e. V.) und nicht rechtsfähige Vereine (nicht im Vereinsregister eingetragen) bedürfen in vielen Fällen anwaltlicher Beratung und Vertretung. Ein Rechtsanwalt kann unter Beachtung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie des Vereinsgesetzes umfang­reich über Voraussetzungen bei der Gründung beraten und auf Gründungs­voraussetzungen, wesentliche Inhalte der Satzung, einzuhaltende Form­vor­schriften sowie Voraussetzungen zum Erreichen der Gemeinnützigkeit beraten. Auch bei der Vertretung von Vereinen in außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren zum Beispiel wegen des Ausschlusses eines Mitgliedes sollte man sich eines Rechtsanwalts bedienen.