Rechtsanwälte Klaus Bartl & Koll.
Mietrecht

Aus Mietverträgen, vor allem über Wohn- und Geschäftsräume, können sich Probleme hinsichtlich nicht bezahlten Mietzinses, Neben­kosten­ab­rechnungen, Mängelbeseitigungsansprüchen etc. ergeben. Hierzu berät Sie ein Rechtsanwalt sowohl bei der Geltendmachung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen. Auch bei einer Räumungsklage kann Ihnen der Rechtsanwalt behilflich sein; ebenso bei der Ausarbeitung von gewerblichen und privaten Miet- und Pachtverträgen.