Rechtsanwälte Klaus Bartl & Koll.
Erbrecht

Was man aus einer Erbmasse erhält, hängt von verschiedenen Umständen ab, zum Beispiel vom ehelichen Güterstand, von der Zahl der Kinder und vom Grad der Verwandtschaftsverhältnisse. Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht den Wünschen entspricht, kann man diese durch Testament oder Erbvertrag regeln, indem man bestimmte Personen als Erben einsetzt, ihnen Vermächtnisse zukommen lässt oder einen Testamentsvollstrecker be­stimmt. Außerdem ist es möglich, gesetzliche Erben von der Erbschaft auszuschließen, Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil zu entziehen etc. Besonders bei unüberschaubaren Familienverhältnissen oder individuellen Wünschen kann es sinnvoll sein, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, vor allem bei der sich nach dem Erbfall anschließenden Erbauseinandersetzung.